OVG Saarland - Beschluss vom 01.12.2021
2 A 305/20
Normen:
AFBG § 9a;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 21.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 517/19

Rückfrorderung von Förderungsleistungen zur Aufstiegsfortbildung wegen nicht regelmäßiger Teilnahme an Förderungsmaßnahmen

OVG Saarland, Beschluss vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 2 A 305/20

DRsp Nr. 2022/101

Rückfrorderung von Förderungsleistungen zur Aufstiegsfortbildung wegen nicht regelmäßiger Teilnahme an Förderungsmaßnahmen

Die Förderleistung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hängen von der regelmäßigen Teilnahme an der Maßnahme ab und knüpfen nicht an den Prüfungserfolg an.

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das ohne mündliche Verhandlung ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.9.2020 - 3 K 517/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Normenkette:

AFBG § 9a;

Gründe

I.

Mit seiner Aufsichtsklage hat sich der Kläger gegen einen Widerspruchsbescheid des Beklagten gewandt, mit dem ein gegenüber dem Beigeladenen ergangener Rückforderungsbescheid bezüglich Förderungsleistungen zur Aufstiegsfortbildung aufgehoben wurde.