Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch - unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen - für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts fristgerecht vorgebrachten Beschwerdegründe, auf deren Prüfung der Senat im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern und den im Beschwerdeverfahren weiterverfolgten (sinngemäßen) Anträgen des Antragstellers zu entsprechen,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|