BAG - Urteil vom 23.11.1994
4 AZR 879/93
Normen:
TV-Arb (Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6. Januar 1955 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 406 vom 15. April 1991); TVG § 1 (Rückwirkung); Änderungstarifvertrag Nr. 406 § 5;
Fundstellen:
AP Nr. 12 zu zu § 1 TVG
BAGE 78, 309
BB 1994, 2417
BB 1995, 831
DB 1994, 2508
DB 1995, 778
EzA § 1 TVG Nr. 3
MDR 1995, 934
NZA 1995, 844
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 27.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1334/92
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 448/91

Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

BAG, Urteil vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 879/93

DRsp Nr. 1995/4470

Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

»1. Tarifvertragliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich. 2. Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen (sog. "wohlerworbene Rechte"); diese genießen keinen Sonderschutz gegen eine rückwirkende Veränderung (Aufgabe von BAGE 43, 305 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung). 3. Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung. des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen. 4. Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn die Tarifvertragsparteien eine "Gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird; auf die Kenntnis jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers kommt es für den Wegfall seines Vertrauensschutzes nicht an (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n.v.).«

Normenkette: