Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 05. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte der Klägerin Halbwaisenrente auch für die Zeit vom 03. September 1993 bis zum 31. Dezember 1999 zu gewähren hat.
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