Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 16. September 2020, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Arbeitnehmerinvestments (im Folgenden: Arbeitnehmerinvest).
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