LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.02.2006
4 Sa 986/05
Normen:
BGB § 779 § 812 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 675/05

Rückzahlung eines Vorschusses bei vergleichsweisem Prämienverzicht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 986/05

DRsp Nr. 2006/28152

Rückzahlung eines Vorschusses bei vergleichsweisem Prämienverzicht

1. Besteht kein Anspruch auf eine Prämie für das Geschäftsjahr, entfällt gleichzeitig der Rechtsgrund für das Behaltendürfen eines auf diesen Anspruch geleisteten Vorschusses.2. Dass der Betrag von 2.500 EUR, welche im November ausgezahlt wurden, als Vorschuss auf die laufende Prämie zu verstehen ist, ergibt sich unschwer aus der vorgelegten Abrechnung, in der von einer a conto-Zahlung die Rede ist.

Normenkette:

BGB § 779 § 812 ;

Tatbestand: