LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.02.2006
3 Sa 47/05
Normen:
BAT § 59 Abs. 1 Satz 3, 4 § 70 § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 1 b ; BGB § 315 § 812 § 814 ;
Vorinstanzen:
ArbG Reutlingen, vom 31.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 196/05

Rückzahlung von Krankenbezügen bei zeitlicher Feststellung teilweiser Erwerbsunfähigkeit

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 47/05

DRsp Nr. 2006/21465

Rückzahlung von Krankenbezügen bei zeitlicher Feststellung teilweiser Erwerbsunfähigkeit

1. § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT regelt die Fälle, in denen wegen der dort genannten (insbesondere) Rentenansprüche das Arbeitsverhältnis ruht oder endet.2. Das Ermessen des Arbeitgebers bei der Frage, ob und in welcher Höhe er überzahlte Krankenbezüge zurückverlangt, ist nicht nach § 315 BGB gebunden.3. Für die Sachlage, die ab Kenntnis des Arbeitgebers vom Rentenbescheid zugunsten der Arbeitnehmerin besteht, ist § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT nicht einschlägig; da er weiß, dass es keinen Rechtsgrund mehr für die Entgeltfortzahlung gibt, ist er für die Frage, was mit überzahlten Leistungen zu geschehen hat und wie er sie wieder zurückerhält, nicht schutzbedürftiger als in jedem Falle einer Lohnüberzahlung.

Normenkette:

BAT § 59 Abs. 1 Satz 3, 4 § 70 § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 1 b ; BGB § 315 § 812 § 814 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Rückzahlung von Krankenbezügen nach § 71 BAT, nachdem ihre teilweise Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 59 Abs. 1 BAT auf eine bestimmte Zeit festgestellt worden war.