Das Verfahren über die Revision des Beklagten wird eingestellt.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung für Zeiten, in denen er sich wegen Krankheit vom Studium beurlauben ließ.
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