LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.06.2010
8 Sa 188/10
Normen:
TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; TzBfG § 22; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 1; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 4; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 5 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 23.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6356/08

Sachlich gerechtfertigte Benachteiligung eines teilzeitbeschäftigten Flugkapitäns durch Höherbewertung des rentenfähigen Einkommens jenseits der Beitragsbemessungsgrenze

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 188/10

DRsp Nr. 2010/20505

Sachlich gerechtfertigte Benachteiligung eines teilzeitbeschäftigten Flugkapitäns durch Höherbewertung des rentenfähigen Einkommens jenseits der Beitragsbemessungsgrenze

Eine Benachteiligung in der Altersversorgung Teilzeitbeschäftigter, die sich daraus ergibt, dass Teile des rentenfähigen Einkommens über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze höher bewertet werden, ist sachlich gerechtfertigt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 23.12.2009 - 19 Ca 6356/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; TzBfG § 22; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 1; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 4; VTV Cockpitpersonal § 5 Abs. 5 S. 2;

Tatbestand: