LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2013
17 Sa 85/11
Normen:
BetrAVG § 1; BetrVG § 77 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 06.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 2548/11

Sachwidriger Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge durch betriebliche Versorgungsordnung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 85/11

DRsp Nr. 2013/7828

Sachwidriger Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge durch betriebliche Versorgungsordnung

Die Beurteilung, ob sachlich-proportionale Gründe für einen Eingriff in dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge vorliegen, erfordert nicht lediglich eine Willkürkontrolle. Dem Arbeitgeber obliegt die Darlegung aller Umstände, die nachvollziehbar belegen, dass ein überschießender Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem nicht erfolgt ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.10.2011 - 17 Ca 2548/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BetrVG § 77 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Ruhegeldansprüche des Klägers.