LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.08.2006
11 Sa 1899/05
Normen:
BBiG § 16 Abs. 1 (aF) ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 348
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 22.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 362/04

Schadenersatz bei Auflösungsverschulden; zeitliche Begrenzung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 1899/05

DRsp Nr. 2007/5866

Schadenersatz bei Auflösungsverschulden; zeitliche Begrenzung

»Hat der Ausbildende die Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses zu vertreten, so ist der daraus folgende Verdienstausfallschaden des Auszubildenden begrenzt auf den Zeitraum, um den sich die Ausbildung konkret verlängert.«

Normenkette:

BBiG § 16 Abs. 1 (aF) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses.