Der Kläger macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Beklagten mit der Begründung geltend, dass er wegen dessen Fehlverhaltens als rechtsanwaltschaftlicher Berater des Betriebsrats Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan gegenüber seiner ehemaligen Arbeitgeberin wegen deren späterer Insolvenz weitgehend nicht mehr realisieren kann.
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