LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.06.2008
6 Sa 466/07
Normen:
BGB § 252 Abs. 2 ; BGB § 280 ; BGB § 823 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 15.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1556 c/07

Schadensersatz; PC; Herausgabe; Pflichtverletzung; Kausalzusammenhang; Darlegungs- und Beweislast

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 466/07

DRsp Nr. 2008/19999

Schadensersatz; PC; Herausgabe; Pflichtverletzung; Kausalzusammenhang; Darlegungs- und Beweislast

Normenkette:

BGB § 252 Abs. 2 ; BGB § 280 ; BGB § 823 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Herausgabe eines Computers sowie um Zahlung von Schadensersatz.

Der am ...1953 geborene Kläger war bei dem Beklagten vom 01.04. bis 30.06.2005 als Bauingenieur tätig. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund Kündigung des Beklagten vom 30.06.2005 (Anlage K 2 = Bl. 5 d. A.).

Der Beklagte vertreibt unter der Firma R... Werksvertretungen Biogasanlagen, Stalleinrichtungen und Gülletechnik.

Die Parteien stritten um Gehaltsansprüche des Klägers für die Monate Mai und Juni 2005 in Höhe von insgesamt 9.000,-- EUR brutto sowie um Urlaubsabgeltung für 6 Tage über 1.255,68 EUR brutto. Das insoweit der Klage stattgebende Teilurteil des Arbeitsgerichts ist rechtskräftig. Nunmehr streiten die Parteien noch um Herausgabe einer Computeranlage sowie - im Wege der Widerklage - um Zahlung von Schadensersatz.

Der Kläger hat behauptet, er habe dem Beklagten im Februar 2005 leihweise eine Computerausstattung zur Verfügung gestellt, die der Beklagte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht herausgegeben habe.

Der Kläger hat beantragt,