Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.08.1973 beschäftigt. Seit 1994 ist er als System-Analytiker in der Abteilung 1 tätig und wird vergütet nach der Tarifgruppe 9, der höchsten Gruppe der maßgeblichen tariflichen Vergütungsordnung.
Der Kläger ist langjähriges Betriebsratsmitglied und seit der letzten Wahl im Jahre 2002 als Betriebsratsmitglied freigestellt. Er ist darüber hinaus Mitglied des Betriebsausschusses.
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