LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.02.2010
6 Sa 469/08
Normen:
BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 850e Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 28.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2871/07

Schadensersatzanspruch bei unvollständiger Drittschuldnererklärung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 469/08

DRsp Nr. 2010/22112

Schadensersatzanspruch bei unvollständiger Drittschuldnererklärung

1. Hätte eine Vollstreckung der Forderungen gegenüber der Drittschuldnerin infolge Unpfändbarkeit (§ 850e Nr. 2 Satz 2 ZPO) nicht zu einer Befriedigung des Klägers geführt, steht dieser Umstand dem Entstehen eines Schadenersatzanspruchs entgegen. 2. Einem Schadenersatzanspruch § 254 BGB kann dann ein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit (§ 254 Abs. 2 Satz 1BGB) entgegenstehen, wenn der Gläubiger nicht zum Zwecke der Schadensminderung zeitnah eine Drittschuldnerklage erhebt, um die nach seiner Auffassung auflaufenden Schadenersatzansprüche zu minimieren.

1. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gewährt.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28.10.2008 - 9 Ca 2871/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 850e Nr. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Schadenersatz im Zusammenhang mit gepfändeten Vergütungsansprüchen.