LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.09.2008
2 Sa 78/08
Normen:
BGB § 254 Abs. 1; BGB § 278 S. 1; BGB § 280 Abs. 1; ATV-K § 33 Abs. 1; ATV-K § 33 Abs. 2; ATV-K § 33 Abs. 4; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 04.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 9/06

Schadensersatzanspruch einer Putzhilfe wegen unterlassener Belehrung über Zusatzversorgungsrente; Mitverschulden durch unterlassene Weiterleitung der Rentenauskunft

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.09.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 78/08

DRsp Nr. 2009/5707

Schadensersatzanspruch einer Putzhilfe wegen unterlassener Belehrung über Zusatzversorgungsrente; Mitverschulden durch unterlassene Weiterleitung der Rentenauskunft

1. Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes obliegt die vertragliche Nebenpflicht, über bestehende Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren. 2. Dabei reicht es nicht aus, die Arbeitnehmerin darüber zu informieren, dass sie einen Antrag auf Rentenauskunft beim zuständigen Sozialversicherungsträger auszufüllen, zu unterschreiben und an den Arbeitgeber zur gesammelten Übersendung hereinzugeben hat, und möglicherweise noch darauf hinzuweisen, dass die dann erfolgte Rentenauskunft auch an die Zusatzversorgungskasse zu richten ist, wenn die Arbeitnehmerin nicht gleichzeitig darüber informiert wird, dass Fristen einzuhalten sind und diese Fristen zum Verlust eines erheblichen Teils des Rentenanspruchs führen können.