I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.06.2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Schadensersatz, den die Klägerin nach Erlass eines Teilurteils wegen Auskunft vom 7. November 2017 beziffert hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|