LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.03.2006
5 Sa 1634/05
Normen:
BGB § 284 § 286 § 426 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 10.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2890/05

Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Steuernachzahlung der Arbeitnehmerin infolge verspäteter Vergütungszahlungen - anteiliger Steuerschaden bei gemeinschaftlicher Veranlagung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 1634/05

DRsp Nr. 2006/19701

Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Steuernachzahlung der Arbeitnehmerin infolge verspäteter Vergütungszahlungen - anteiliger Steuerschaden bei gemeinschaftlicher Veranlagung

»1. Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. 2. Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen.«

Normenkette:

BGB § 284 § 286 § 426 (a.F.) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob und in welchem Umfang die Beklagte verpflichtet ist, einen bei der Klägerin entstandenen Steuerschaden zu ersetzen, der aus Anlass einer verspäteten Vergütungszahlung entstanden ist.

Die am 30.01.1970 geborene, verheiratete Klägerin war bis zum 28.02.2002 bei der Beklagten als Reinigungskraft geringfügig beschäftigt. Ihre Monatsvergütung betrug zuletzt 322,11 EUR.