Die Parteien streiten u. a. darüber, ob die Beklagte dem Kläger den durch eine Ruhegeldnachzahlung entstandenen Steuerschaden zu ersetzen hat.
Der Kläger ist Betriebsrentner der Beklagten und war bis 1980 Mitglied des Verbandes der Führungskräfte (VdF). Er bezieht seit März 1993 ein Ruhegeld nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes (LO). In § 20 der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes ist bestimmt:
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