Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.08.2021 - 7 K 476/20 - wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt im Berufungszulassungsverfahren die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu einem Bezirksamt der Beklagten.
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