LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.10.2021
5 Sa 111/21
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 141; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1586/20

Schmerzensgeld wegen Körperverletzung am ArbeitsplatzKausalitätsnachweis bei SchmerzensgeldAnscheinsbeweis für entstandene Verletzungen bei typischem Geschehensablauf

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 111/21

DRsp Nr. 2022/4822

Schmerzensgeld wegen Körperverletzung am Arbeitsplatz Kausalitätsnachweis bei Schmerzensgeld Anscheinsbeweis für entstandene Verletzungen bei typischem Geschehensablauf

1. Der Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld fehlt die Schlüssigkeit, wenn sie den Sachverhalt nicht in Einklang mit den ärztlich festgestellten Verletzungen bringt (Kausalitätsnachweis). 2. Es bedarf keiner Anhörung von Zeugen im Anscheinsbeweis, wenn kein typisierter Geschehensablauf vorliegt, der regelmäßig die festgestellten Verletzungen zu Folge hat.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3. März 2021, Az. 12 Ca 1586/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 141; ZPO § 286;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch darüber, ob der Beklagte zu 2) zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist.

1. 2.