I. Arbeitsgericht Hagen - Urteil vom 29. Oktober 1996 - 5 Ca 444/96 -,
LAG Hamm, vom 16.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 2443/96
Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds
BAG, Urteil vom 11.11.1998 - Aktenzeichen 7 AZR 491/97
DRsp Nr. 1999/6531
Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds
»Wirtschaftsausschußmitglieder, die nicht zugleich Betriebsratsmitglieder sind, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6BetrVG (im Anschluß an BAG Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 - NZA 1989, 221).«
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger als Mitglied des Wirtschaftsausschusses ein Anspruch auf Entgeltzahlung für die Dauer seiner Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gemäß § 37 Abs. 6BetrVG zusteht.
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