Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 15. Februar 2021 abgeändert.
Den Antragstellern wird für das Verfahren
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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