Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger als freigestellter Vertrauensmann der Schwerbehinderten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung wie einem freigestellten Personalratsmitglied in der Bundesverwaltung zusteht.
Der Kläger ist Vorsitzender des Bezirkspersonalrats beim Territorialkommando Nord, das aus dem Gebiet der Bundesländer Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen besteht. Er ist seit dem 1. November 1978 in seiner Eigenschaft als Bezirksvertrauensmann der Schwerbehinderten von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt.
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