LSG Sachsen - Beschluss vom 08.11.2017
L 3 AS 997/17 B ER
Normen:
SGB II § 19; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 15.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 36 AS 3346/17

SGB-II-LeistungenEinstweiliger RechtsschutzBezug von SozialgeldNichterwerbsfähige LeistungsberechtigteKeine Erweiterung der Anspruchsvoraussetzungen

LSG Sachsen, Beschluss vom 08.11.2017 - Aktenzeichen L 3 AS 997/17 B ER

DRsp Nr. 2017/16517

SGB-II -Leistungen Einstweiliger Rechtsschutz Bezug von Sozialgeld Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte Keine Erweiterung der Anspruchsvoraussetzungen

1. Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II gelten die Ausnahmetatbestände des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II über Leistungsausschlüsse nicht. 2. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Aufenthaltsrecht und Aufenthaltstitel. 3. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a SGB II kommt es nicht auf die Erteilung des Aufenthaltstitels, sondern allein auf das Bestehen des Aufenthaltsrecht an.

1. Gesetzessystematisch enthält, wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 28. Oktober 2014 dargestellt hat, die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II durch erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialgeld durch nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte. 2. Die Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte sind nicht um die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu erweitern. 3. Dieses Nebeneinander für sich stehender Anspruchsgrundlagen schließt es aus, § 7 Abs. 1 Satz 1 als Ergänzung zu den Voraussetzungen unter anderem von § Abs. Satz 1 zu verstehen.