Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25.10.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M, C, beigeordnet.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
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