Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 21.04.2016 teilweise abgeändert und die Beigeladene verurteilt, über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid vom 14.01.2014 zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind der Erlass einer Darlehensforderung, die Übernahme von Versicherungsbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Meldung zur Rentenversicherung.
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