LSG Hamburg - Urteil vom 29.06.2017
L 4 AS 535/15
Normen:
BGB §§ 117 ff.; BGB § 138; BGB § 779;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 2272/10

SGB-II-LeistungenVerfahrensbeendender VergleichMateriell-rechtliche Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

LSG Hamburg, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen L 4 AS 535/15

DRsp Nr. 2017/16072

SGB-II -Leistungen Verfahrensbeendender Vergleich Materiell-rechtliche Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

Die Frage der materiell-rechtlichen Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 117 ff.; BGB § 138; BGB § 779;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob das beim Sozialgericht Hamburg am 29. Mai 2008 anhängig gemachte Klageverfahren mit dem Aktenzeichen S 59 AS 1322/08 durch einen in der mündlichen Verhandlung am 15. Dezember 2009 geschlossenen Vergleich beendet ist.