LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.10.2017
L 7 AS 1269/17
Normen:
SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 46 AS 3851/15

SGB-II-LeistungenZufluss von Einkommen aus nichtselbständiger TätigkeitErkennbarkeit der Rechtswidrigkeit einer BewilligungsentscheidungGrobe FahrlässigkeitPersönliche Urteils- und Kritikfähigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen L 7 AS 1269/17

DRsp Nr. 2018/2047

SGB-II -Leistungen Zufluss von Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit einer Bewilligungsentscheidung Grobe Fahrlässigkeit Persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit

1. Der Begünstigte kann sich auf Vertrauen nicht berufen, soweit er die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsentscheidung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. 2. Grobe Fahrlässigkeit liegt gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. 3. Der Betroffene muss einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb dasjenige nicht beachtet haben, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss. 4. Es ist insoweit auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen des Begünstigten sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen und ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen. 5. Der Adressat eines Verwaltungsakts ist rechtlich gehalten, einen ihm günstigen Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.05.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3;

Tatbestand