I. Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
II. Der Beigeladene trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|