Der Kläger macht Lohn- bzw. Schadenersatzansprüche für einen Zeitraum von 4 Jahren geltend, während dessen er meint, mit DM 1.300,-- brutto für eine Ganztagsbeschäftigung als Rechtsanwalt in sittenwidriger Weise unterbezahlt worden zu sein.
Wegen des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug nimmt das Berufungsgericht gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug (Bl. 118 -- 123 d.A.).
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