Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 21.07.2010 –
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung; u.a. geht es darum, ob der Kläger nach § 15 Abs. 3 KSchG Sonderkündigungsschutz als Wahlbewerber hat.
Der am 26.08.1984 geborene, verheiratete Kläger steht seit dem 01.09.2002 als gewerblicher Mitarbeiter zu einer Bruttomonatsvergütung in Höhe von zuletzt 1.870,-- € in den Diensten der Beklagten. Diese gehört zur Zuliefererindustrie für die Küchenmöbelherstellung und produziert u.a. Besteckeinsätze, rutschfeste Matten und Dekofronten. Es werden ca. 140 Arbeitnehmer beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|