LAG München - Urteil vom 20.12.2007
4 Sa 688/07
Normen:
BGB § 133 § 147 § 151 Satz 1 § 157 § 242 § 611 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 1, 3 § 4 Abs. 1, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 439/07

Sondervergütungsansprüche aufgrund statische Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifregelungen nach Wechsel der Arbeitgeberin in einen Verband ohne Tarifbindung - kein Verzicht auf statisch weiter geltende Zuwendungsansprüche durch widerspruchslose Weiterarbeit nach Unterrichtung durch Arbeitgeberin oder aufgrund gegenläufiger Betriebsübung

LAG München, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 688/07

DRsp Nr. 2008/14502

Sondervergütungsansprüche aufgrund statische Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifregelungen nach Wechsel der Arbeitgeberin in einen Verband ohne Tarifbindung - kein Verzicht auf statisch weiter geltende Zuwendungsansprüche durch widerspruchslose Weiterarbeit nach Unterrichtung durch Arbeitgeberin oder aufgrund gegenläufiger Betriebsübung

1. Ein einzelvertraglicher Verweis auf die tariflichen Vergütungsbestimmungen ist im Zweifel, mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung im Arbeitsvertrag oder gegenteiliger Anhaltspunkte sonst, als dynamisch anzusehen; das schließt im Zweifel auch die Weitergabe von tariflichen Lohnsteigerungen für die im Arbeitsvertrag genannte oder aktuelle Vergütungsgruppe ein.