ArbG Mannheim, vom 13.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 29704
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen 13 Sa 78/04
DRsp Nr. 2006/1514
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
1. Eine Änderungskündigung ist unter anderem dann durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt.2. Die Sozialauswahl ist bei einer Änderungskündigung gegenüber einer Beendigungskündigung modifiziert: Bei der Änderungskündigung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zuzumuten gewesen wäre; die Vergleichbarkeit muss sich nicht nur auf die bisherige Tätigkeit sondern auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.