1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die soziale Rechtfertigung der betriebsbedingten Kündigung vom 14. Mai 2007 und um Weiterbeschäftigung.
Die Klägerin ist seit November 1995 bei der Beklagten tätig. Lange Jahre war sie dort Verkäuferin, seit April 2006 ist sie stellvertretende Filialleiterin.
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