Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen aufgrund einer ordentlichen Kündigung mit Schreiben der Beklagten vom 25.02.2004.
Die am ...1952 geborene Klägerin war seit 01./15.09.1980 bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängern als Legerin in der Struktureinheit Endaufmachung/Versand im Rahmen einer (zuletzt) 40-Stunden-Woche zu einem Bruttomonatslohn in Höhe von zuletzt durchschnittlich EUR 1.168,99 tätig. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Änderungsvertrag vom 01.10.1998 (Bl. 4 d. A.) zugrunde.
Die Beklagte stellt Tag- und Nachtwäsche her und beschäftigte bei Ausspruch der Kündigung 65 Arbeitnehmer.
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