LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.11.2007
4 Sa 282/07
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 494/04

Sozialauswahl bei Massenentlassungen - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - unzureichende Darlegungen des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 282/07

DRsp Nr. 2008/9707

Sozialauswahl bei Massenentlassungen - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - unzureichende Darlegungen des Arbeitnehmers

1. Ist es dem Betriebsrat gelungen, die Anzahl der zu Kündigenden von ursprünglich 57 Mitarbeitern auf 55 zu reduzieren, belegt dies, dass eine eingehende Auseinandersetzung mit den von der Arbeitgeberin behaupteten innerbetrieblichen Vorgängen stattgefunden hat, weil sich die Arbeitgeberin ansonsten auch nicht auf eine Reduzierung der Kündigungsanzahl eingelassen hätte.2. Da die Arbeitgeberin die Anforderungsprofile der Arbeitsplätze zulässigerweise bestimmen kann, ist es hinzunehmen, dass sie an der Spezialmaschine E 200 nur Leute einsetzt, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Metallbereich aufweisen.3. Hat die Arbeitgeberin ihre Darlegungslast bezüglich der Sozialauswahl erfüllt, ist es Sache des Arbeitnehmers, auch aus dem größeren Kreis der auswahlrelevanten Arbeitnehmer diejenigen zu benennen, die er für weniger schutzbedürftig hält und dabei die Sozialdaten dieser Mitarbeiter anzugeben.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, welche die Beklagte mit Schreiben vom 19.04.2004 erklärt hat und über den Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung.