LAG Nürnberg - Urteil vom 24.02.2015
7 Sa 468/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 16.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1050/13

Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Verkäufers

LAG Nürnberg, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 468/14

DRsp Nr. 2018/15957

Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Verkäufers

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes (§ 613a BGB), so trägt er das Risiko, dass für ihn kein Beschäftigungsbedarf bei Betriebsveräußerer mehr besteht, weil aufgrund des Betriebsübergangs sein alter Betrieb nicht mehr existiert. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer dieses Risiko dadurch zu nehmen, dass er ihn in einen anderen Betrieb seines Unternehmens versetzt.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 16.04.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung u.a..

Der Kläger war seit 01.10.2010 bei der Beklagten als Verkäufer in der Filiale P... K... beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde (Bl. 111 ff d.A.).