Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für seine persönliche Betreuung durch ein Betreuungsbüro.
Der am 15.03.1981 geborene Kläger, der seit seinem 4. Lebensjahr nach der Scheidung seiner Eltern in Jugendheimen aufwuchs, verfügt über den Hauptschulabschluss. Eine Malerlehre brach der Kläger ab. Er konsumierte Drogen und war zeitweise ohne festen Wohnsitz. Er lernte dann den Diplom-Sozialpädagogen W. L. kennen, der ihm im Sommer 1999 eine Unterkunft verschaffte. Dieser hat die persönliche Betreuung des Klägers übernommen und unterstützt ihn, sich beruflich einzugliedern.
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