BVerwG - Urteil vom 22.12.1998
5 C 21.97
Normen:
BSHG § 97 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 1999, 1119
FEVS 51, 145
NVwZ 2000, 572
SGb 2000, 368
ZfS 2001, 369
ZfSH/SGB 2000, 107
Vorinstanzen:
VG München, vom 08.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen M 15 K 93.1437
II. VGH Bayern - Urteil vom 02.06.1997 - VGH 12 B 93.2676,

Sozialhilferecht - Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während -; Sozialhilfeträger, Zuständigkeit des örtlichen - bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers; Urlaubsreise, Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe während -; Wohnungserhaltungsbedarf eines Sozialhilfeempfängers während einer Urlaubsreise; Zuständigkeit, örtliche - des Sozialhilfeträgers bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers

BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - Aktenzeichen 5 C 21.97

DRsp Nr. 2000/2945

Sozialhilferecht - Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während -; Sozialhilfeträger, Zuständigkeit des örtlichen - bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers; Urlaubsreise, Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe während -; Wohnungserhaltungsbedarf eines Sozialhilfeempfängers während einer Urlaubsreise; Zuständigkeit, örtliche - des Sozialhilfeträgers bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers

»Zur örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei längeren Auslandsurlaubsreisen eines Sozialhilfeempfängers.«

Normenkette:

BSHG § 97 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Weitergewährung von Leistungen der Sozialhilfe für die Zeit einer Besuchsreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.