VG Stuttgart, vom 11.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 669/95
VGH Baden-Württemberg, vom 09.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 3239/96
Sozialhilferecht - E: Erstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger; K: Krankenhilfe, Kostenerstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger, Vergütungsanspruch des Arztes im Rahmen der Sozialhilfe; S: Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger, Vergütungsanspruch des Arztes im Rahmen der Krankenhilfe; V: Vergütungsanspruch des Arztes gegenüber Sozialhilfeträger
BVerwG, Beschluß vom 02.02.1998 - Aktenzeichen 5 B 99.97
DRsp Nr. 1998/3554
Sozialhilferecht - E: Erstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger; K: Krankenhilfe, Kostenerstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger, Vergütungsanspruch des Arztes im Rahmen der Sozialhilfe; S: Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch Dritter gegenüber Sozialhilfeträger, Vergütungsanspruch des Arztes im Rahmen der Krankenhilfe; V: Vergütungsanspruch des Arztes gegenüber Sozialhilfeträger
»§ 37 Abs. 3 Satz 1 BSHG begründet keinen Vergütungsanspruch des Arztes gegenüber dem Sozialhilfeträger.«
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht begründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO) liegt nicht vor.
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