OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 24 A 1106/92
Sozialhilferecht: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beider Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
BVerwG, Beschluß vom 14.08.1995 - Aktenzeichen 5 B 94.95
DRsp Nr. 2007/13808
Sozialhilferecht: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen beider Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Es widerspricht nicht dem Gebot des Ehe- und Familienschutzes und in Verbindung damit auch nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz, wenn der Staat dort, wo er lediglich fördert und hilft, die üblicherweise vorauszusetzende Lebens- und Interessengemeinschaft der Ehegatten und der Eltern mit ihren minderjährigen Kindern in der Weise berücksichtigt, daß er das Ausmaß einer finanziellen Zuwendung ihrer besonderen wirtschaftlichen Situation und der dadurch geminderten Förderungswürdigkeit anpasst.
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie entgegen § 67 Abs. 1VwGO nicht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule eingelegt worden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.