Am 13. September 1992 starb die Mutter des Klägers, der die Beklagte Hilfe zur Pflege in einem Altenheim gewährt hatte. Das Altenheim unterrichtete die Beklagte unter dem 29. September 1992 über den Tod der Hilfeempfängerin.
Am 12. Oktober 1992 beantragte der Kläger bei der Beklagten, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1992 übersandte der Kläger der Beklagten die Rechnung des Bestattungsunternehmens über 5.256,07 DM, auf der Rechnung ist vermerkt, die Allgemeine Ortskrankenkasse habe 2.100,-- DM geleistet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|