OVG Niedersachsen - Beschluß vom 29.09.1995 (4 M 5332/95)
Die Beschwerde ist zulässig und auch begründet. Die Antragstellerin hat einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund (die Eilbedürftigkeit einer vorläufigen gerichtlichen Regelung) im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz [...]