OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 13.04.1995 (8 B 2426/94)
Die Berechtigung des Begehrens des Antragstellers auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe richtet sich nach § 119 BSHG in der Fassung, die diese Bestimmung durch Art. 7 Nr. 35 des Gesetzes zur Umsetzung des [...]