LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.03.2007
5 Sa 1604/06
Normen:
InsO § 109 Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 73369/05

Sozialkassenpflicht bei Betriebseinstellung trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 1604/06

DRsp Nr. 2007/9539

Sozialkassenpflicht bei Betriebseinstellung trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

»Auch nach einer Betriebseinstellung werden die Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist vom VTV Bau erfasst. Dem steht eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters nicht entgegen.«

Normenkette:

InsO § 109 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die klagende Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe in der Rechtsform des VVaG, die nach näherer Maßgabe der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes ist, nimmt den Beklagten, der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn D. ist, welcher einen Baubetrieb als Einzelunternehmen führte, auf Beitragszahlung für die Zeit vom 19. November 2004 bis einschließlich 15. Januar 2005 in unstreitiger Höhe von insgesamt 1 396,84 EUR in Anspruch.