Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Januar 2008 - 1 Ca 8/08 - abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.355,74 EUR (in Worten: Viertausenddreihundertfünfundfünfzig und 74/100 Euro) zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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