LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.12.2007
16 Sa 368/07
Normen:
AEntG § 1 Abs. 3 Satz 2 ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. 6 Unterabs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 16.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2026/05

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe - Unterhaltung einer vom Ausland betreuten selbständigen Betriebsabteilung bei Tunnelarbeiten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 368/07

DRsp Nr. 2008/9579

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe - Unterhaltung einer vom Ausland betreuten selbständigen Betriebsabteilung bei Tunnelarbeiten

1. Nach § 1 Abs.2 Abschn. 6 Unterabs.1 Satz 2 VTV und BRTV/Bau ist Betrieb im Sinne des Tarifvertrages auch eine selbständige Betriebsabteilung.2. Nach § 1 Abs. 2 Abschn. 6 Unterabs.1 Satz 3 VTV und BRTV/Bau gilt als selbständige Betriebsabteilung auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht von den Abschnitten I bis IV erfassten Betriebes baugewerbliche Arbeiten ausführt; eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die baugewerbliche Arbeiten ausführt, ist gegeben, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form baugewerbliche Arbeiten durchführen.4. Stationäre Betriebsstätte ist eine vom Betriebsinhaber genutzte ortsfeste Einrichtung oder Anlage, die der Durchführung betrieblicher Zwecke zu dienen bestimmt ist; eine Baustelle erfüllt diese Voraussetzung typischerweise nicht.5. Wird die gesamte Tätigkeit von dem ausländischen Hauptbetrieb aus gesteuert, besteht zumindest eine örtlich lokalisierbare Verwaltungseinrichtung, die als solche die Merkmale einer stationären Betriebsstätte erfüllt, denn auch die erforderlichen Verwaltungsarbeiten dienen der Erfüllung der vom Betriebsinhaber gesetzten arbeitstechnischen Zwecke.

Normenkette: