LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.04.2018
10 Sa 1223/16
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 und Nr. 36 und Nr. 41;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 66 Ca 61365/15

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Auftragung des Kunststoffs Polyurea an und in Gebäuden sowie im Bereich des Wasserbaus

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 1223/16

DRsp Nr. 2018/10732

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei Auftragung des Kunststoffs Polyurea an und in Gebäuden sowie im Bereich des Wasserbaus

Das Applizieren des Kunststoffs Polyurea an und in Gebäuden sowie im Bereich des Wasserbaus unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 VTV.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Mai 2016 - 66 Ca 61365/15 - abgeändert, soweit der Beklagte zur Zahlung von mehr als 54.198,92 Euro verurteilt worden ist.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 54.619,52 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 und Nr. 36 und Nr. 41;

Tatbestand:

In diesem Verfahren streiten die Parteien auf der Basis des SokaSiG um Sozialkassenbeiträge für den Zeitraum vom Dezember 2011 bis November 2013.