I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Mai 2016 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 54.619,52 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
In diesem Verfahren streiten die Parteien auf der Basis des SokaSiG um Sozialkassenbeiträge für den Zeitraum vom Dezember 2011 bis November 2013.
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