LAG Köln - Urteil vom 19.12.2001
7 Sa 577/01
Normen:
BetrVG § 75 ; GG Art. 3 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
DB 2002, 538
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1806/99

Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Treu und Glauben, Eigenkündigung

LAG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 7 Sa 577/01

DRsp Nr. 2002/9042

Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Treu und Glauben, Eigenkündigung

»Es widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und erscheint willkürlich, wenn ein betriebsbedingt wegen Betriebsstilllegung gekündigter Arbeitnehmer in einem nach Ablauf der Kündigungsfrist und erfolgter Stilllegung abgeschlossenen Sozialplan nur deshalb von einer den gekündigten Arbeitnehmern zugesagten Abfindung ausgeschlossen wird, weil er lange nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung und zum gleichen Endzeitpunkt, wie in dieser vorgesehen, auch noch eine fristgerechte Eigenkündigung ausgesprochen hatte.«

Normenkette:

BetrVG § 75 ; GG Art. 3 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Sozialplananspruch auf Zahlung einer Abfindung zusteht.